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Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der AccessEast, Mommsenstraße 11, 10629 Berlin, Deutschland (ACCESS) und ihren Kunden, die nicht Verbraucher sind.

2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von ACCESS zurückgewiesen, es sei denn, dass ACCESS in die Geltung der AGB des Vertragspartners schriftlich einwilligt.

3. Die AGB der ACCESS gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Sie sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website accesseast.eu veröffentlicht.

4. Diese AGB gelten für alle Arten von Übersetzungsleistungen. Dies schließt neben Textübersetzungen auch Dolmetschen, Korrekturleistungen, linguistische Beratung und andere Sprachdienste ein.

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§ 2 Angebotsbedingungen

1. Soweit ACCESS dem Kunden ein Angebot über Übersetzungsleistungen unterbreitet, gilt dieses für eine Dauer von 14 Tagen ab Angebotsdatum.

2. Von ACCESS angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung.

3. Jegliche Fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ACCESS in Textform ausdrücklich eine Frist als verbindliche oder als Vertragsfrist zusagt.

4. ACCESS ist berechtigt, die Leistung selbst oder durch Dritte zu erbringen.

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§ 3 Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung bei ACCESS zustande.

2. Im Falle eines bereits geschlossenen Rahmenvertrages kommt der Vertrag im Einzelfall dadurch zustande, dass der Kunde die Aufgaben in der mit ACCESS vereinbarten Weise in das Datenverarbeitungssystem – in der Regel ein CAT-Tool – eingibt oder den Einzelauftrag in Textform an ACCESS übersendet.

3. Der Vertragsschluss erfolgt in englischer oder deutscher Sprache.

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§ 4 Vertragsdurchführung, Stornierung

1. ACCESS ist werktäglich von 9 bis 17 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) erreichbar, mit Ausnahme deutscher Nationalfeiertage.

2. Es obliegt dem Kunden, an der Vertragserfüllung so mitzuwirken, dass ACCESS die vertragliche Leistung erbringen kann. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Aufforderung nicht nach, so ist ACCESS berechtigt, die weitere Ausführung abzulehnen und das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung tatsächlich ersparter Aufwendungen zu verlangen.

3. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen an der Leistung, etwa die Übersetzung geänderter Texte, so wird im Hinblick auf die geänderten Leistungen ein kostenpflichtiger neuer Auftrag ausgelöst.

4. Für linguistische Leistungen gegen Stundenhonorar (Dolmetschen, Beratung etc.) fällt für jeden Termin ein Mindestzeitraum von jeweils einer Stunde an. Die weitere Berechnung erfolgt pro angefangener 15 Minuten.

5. Bei Stornierungen ist das vereinbarte Entgelt gleichwohl voll zu zahlen, es sei denn, es ist mit ACCESS ausdrücklich eine geringere Stornierungsgebühr vereinbart.

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§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Bei vereinbarten Einheitspreisen (etwa: Betrag pro Wort) ist für die Honorarberechnung die tatsächliche Menge in der Ausgangssprache maßgeblich.

2. Alle Preise, die von ACCESS angegeben werden, verstehen sich netto zuzüglich einer jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Versandkosten – insbesondere beim Versand beglaubigter Übersetzungen – sind vom Kunden zu tragen.

4. Zahlungen sind per Banküberweisung in Euro vornehmen. Etwaige Kosten des Geldverkehrs trägt der Kunde.

5. Rechnungsbeträge sind – sofern nicht Vorkasse vereinbart ist – 14 Tage ab Rechnungstellung fällig, sofern die Rechnung dem Kunden zugleich in Textform übersandt wird.

6. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).

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§ 6 Gestaltung

1. Bei Übersetzungsleistungen schuldet ACCESS eine reine Übersetzung des Ausgangstextes. Bei Standarddateiformaten erfolgt die Übersetzung im Originaldokument bzw. in der Tabelle selbst.

2. Eine bestimmte Formatierung oder optische Gestaltung ist nicht geschuldet, es sei denn, der Kunde beauftragt ACCESS ausdrücklich mit einem besonderen Layout oder der Beachtung besonderer kundenbezogener Richtlinien.

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§ 7 Abnahme und Mängelrechte

1. Übersetzungen sind nur dann mangelhaft, wenn sie objektiv sprachlich fehlerhaft oder sinnentstellend sind. Kundenpräferenzen hinsichtlich bestimmter Übersetzungsweisen („präferenzielle Fehler“) sind nur dann beachtlich, wenn der Kunde ACCESS ausdrücklich mit der Beachtung der Präferenz – etwa durch Übersendung eines im Hinblick auf die Zielsprache qualifizierten „Style Guides“ – beauftragt hat.

1. Es obliegt dem Kunden, die Leistung der ACCESS unverzüglich nach Erhalt auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit zu prüfen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Leistung der ACCESS mitzuteilen.

3. Die Beanstandungen müssen in Textform und qualifiziert, also nachvollziehbar unter Angabe der konkreten betroffenen Textstellen, geltend gemacht werden.

4. Macht der Kunde innerhalb der dieser Frist keine qualifizierten Beanstandungen im Sinne der Ziff. 4 geltend, so gilt die Leistung als abgenommen und Mängelrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Bei geltend gemachten Mängeln steht ACCESS das Recht auf Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist zu.

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§ 8 Eigentums- und Nutzungsrechtsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts stehen alle Leistungen der ACCESS, insbesondere gelieferte Texte, und alle damit im Zusammenhang stehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte unter Eigentums- und Übertragungsvorbehalt.

1. Für die Dauer es Vorbehalts ist jede Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung oder sonstiger Gebrauch der Leistungen der ACCESS untersagt.

2. Im Falle unberechtigter Nutzung ist der Kunde verpflichtet, die Früchte der Verwertung an ACCESS auszukehren. ACCESS behält sich weitere Schadensersatzforderungen vor.

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§ 9 Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragsziels notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Ziffern 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ACCESS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die sich aus Ziffern 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ACCESS den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit ACCESS und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

5. Soweit physische Produkte per Post versandt werden, trägt der Kunde das Versandrisiko, sofern er ACCESS nicht mit einem aufpreispflichtigen versicherten Versand beauftragt. ACCESS haftet insoweit nur in Höhe der Versicherungsleistung.

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§ 10 Abwerbungsverbot

1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Leistung der ACCESS keinen der für ACCESS tätigen Übersetzer abzuwerben, selbst zu beauftragen oder angestellt zu beschäftigen.

2. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziff. 1 verpflichtet sich der Kunde, eine von ACCESS nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, mindestens jedoch in Höhe von 5.000 Euro.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die auf Seiten der ACCESS tätigen Übersetzer nicht direkt zu kontaktieren, soweit keine Einwilligung der ACCESS in Textform erteilt ist.

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§ 11 Geheimhaltung

1. ACCESS wird die Informationen des Kunden streng vertraulich behandeln und sie Dritten, die nicht gleichermaßen verpflichtete Vertragspartner der ACCESS sind, nicht zugänglich machen.

2.  ACCESS trifft geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen des Kunden, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen ACCESS eigene besonders sensible Informationen über Geschäftsgeheimnisse schützt.

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§ 12 Rechtswahl, Sprache, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen ACCESS und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Die deutsche Version dieser AGB ist für das Vertragsverhältnis maßgeblich. Übersetzungen dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ACCESS ist der Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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